Einbürgerung ältere Ausländer

Voraussetzungen und Regeln der Einbürgerung

Alle Fakten auf einen Blick

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Sonderregelung bei der Einbürgerung von älteren Ausländern

Für älterer Ausländer oder Ausländerinnen, die schon länger in Deutschland leben und jetzt durch Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten möchten, gelten grundsätzlich die normalen Bedingungen für die Einbürgerung. Es gibt jedoch einige Sonderregelungen, die die Einbürgerung für ältere Ausländer und Ausländerinnen erleichtern sollen.

So kann bei älteren Ausländern bei der Anspruchseinbürgerung gestattet werden, dass sie neben der deutschen auch ihre ausländische Staatsbürgerschaft behalten dürfen. Denn viele ältere Ausländer möchten ihre ausländische Staatsbürgerschaft aus traditionellen und religiösen Gründen nicht aufgeben. Die doppelte Staatsbürgerschaft kann in diesem Fall ausnahmsweise hingenommen werden.

Bei der Einbürgerung durch Ermessen kann älteren Ausländerinnen und Ausländern entgegengekommen werden, indem ein geringeres Maß an Deutschkenntnissen verlangt wird. Denn insbesondere älteren Ausländern fällt es häufig schwer, die deutsche Sprache neu zu erlernen. Ein Grundwortschatz, um sich auf deutsch verständigen und integrieren zu können, muss allerdings auch bei älteren Ausländerinnen und Ausländern vorhanden sein.

Neben diesen Erleichterungen gelten aber die normalen Voraussetzungen für die Einbürgerung älterer Ausländer:

  • Wohnung oder Aufenthaltsort
    Sie müssen eine Wohnung oder eine andere Unterkunft in Deutschland für sich und Ihre Familienangehörige haben, in der Sie sich nicht nur vorübergehend aufhalten.
  • Mindestaufenthalt und unbefristetes Aufenthaltsrecht
    Sie müssen eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren in Deutschland sowie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht für die Einbürgerung vorlegen. Die Mindestaufenthaltsdauer kann sich je nach Bundesland unterscheiden. Welche Regelung für Sie zutrifft, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Behörde.
  • Einbürgerungstest
    Sie müssen den Einbürgerungstest absolvieren und bestehen. Dieser stellt sicher, dass Sie ausreichend Kenntnisse über die Rechte und Gesetze, die Gesellschaftsform und die deutsche Sprache haben, um sich in Deutschland vollständig integrieren zu können.
  • Nachweis der Straffreiheit
    Sie dürfen nicht wegen einer schweren Straftat vorbestraft sein. Kleinere Vergehen wie z.B. Ladendiebstahl stehen der Einbürgerung nicht im Wege, schwere Verbrechen wie Mord oder schwerer Raub führen jedoch zur Ablehnung des Einbürgerungsantrags.
  • Bekenntnis zu Werten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
    Alle Ausländer über 16 Jahren, die sich einbürgern lassen möchten, müssen sich schriftlich zu den im Grundgesetz geschützten Prinzipien bekennen. Sie müssen außerdem erklären, dass sie nicht an verfassungsfeindlichen Bestrebungen teilgenommen haben
  • Eigenständiger Verdienst des Lebensunterhalts
    Wer sich nach Anspruch einbürgern lassen will, muss sein Leben und seinen Aufenthalt in Deutschland ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) finanzieren können. Ausnahmen gelten bei besonderen Fällen, wenn der Antragsteller den Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II nicht selbst zu verschulden hat.