Seit wann & wozu?

Einbürgerungstest in Deutschland

Alle Fakten auf einen Blick

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Seit wann und wozu gibt es den Einbürgerungstest?

Seit dem 1. September 2008 gibt es in Deutschland einen bundeseinheitlichen  Einbürgerungstest, den Ausländer bestehen müssen, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten möchten. Doch was bringt der Einbürgerungstest eigentlich?

Seit wann gibt es in Deutschland einen Einbürgerungstest?

Dass es in Deutschland einen einheitlichen Einbürgerungstest geben soll, wurde durch das Bundesministerium des Inneren am 5. August 2008 beschlossen. Daraufhin entwickelte die Humboldt Universität zu Berlin einen Fragenkatalog mit insgesamt 460 Fragen. Der Einbürgerungstest wurde schließlich am 1. September 2008 in Deutschland als Voraussetzung für die Einbürgerung eingeführt.

Allerdings mussten bereits seit 31. März 2007 alle Ausländer, die sich einbürgern lassen wollten, den Einbürgerungstest absolvieren, wenn ihr Antrag bis zum 1. September 2008 noch nicht abgeschlossen war. Alle Details des Einbürgerungstests werden in der Einbürgerungstestverordnung geregelt. Für den Einbürgerungstest wurde ein Fragenkatalog aus 310 Fragen zusammengestellt, von denen 33 Fragen im Einbürgerungstests gestellt werden. Um den Test zu bestehen, müssen mindestens 17 Fragen korrekt beantwortet werden. Es handelt sich beim Einbürgerungstest um Fragen mit jeweils 4 Antwortmöglichkeiten, wobei nur jeweils eine Antwort die Richtige ist.

Im Jahr 2007 wurden in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 113.000 Frauen und Männer eingebürgert. Dies sind 9,5% weniger Einbürgerungen als im Vorjahr. Die meisten dieser eingebürgerten Personen waren mit 25% türkischer Herkunft. Als Grund für den Rückgang der Einbürgerungen können die erhöhten Anforderungen, vor allem auch der Sprachtest gesehen werden.

Seit Einführung des Tests haben 98% der Einbürgerungswilligen den Einbürgerungstest bestanden. Darüberhinaus gilt: Wer einmal durchgefallen ist, kann den Test beliebig oft wiederholen.

Sprachkenntnisse als Teil der Einbürgerung

Bereits im Mai 2006 wurde von den Innenministern der Länder beschlossen, dass Einbürgerungswillige nicht nur einen einheitlichen Einbürgerungstest bestehen, sondern sich auch in der deutschen Sprache ausreichend verständigen können müssen. Diese Anforderungen an die Sprachkenntnisse sind am 28.8.2007 in Kraft getreten und fordern zertifizierte Deutschkenntnisse sowohl in Wort als auch in Schrift.

Was bringt der Einbürgerungstest?

Durch den Einbürgerungstest sollen Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten wollen, sich mit der deutschen Sprache, Kultur, Geschichte, Gesellschaft und den Gesetzen auseinandersetzen, um sich optimal in Deutschland integrieren zu können.

Einbürgerungstest: online durführen

Auf vielfachen Wunsch bietet Ihnen einbuergerungstest.biz Ihnen den Einbürgerungstest nun auch online an. Sie haben die Möglichkeit alle 310 Fragen zu beantworten, um auch einmal Ihre Kenntnisse auf den Prüfstand zu stellen aber auch den Test mit 33 Fragen zu simulieren. Ihnen stehen hierfür 60 Minuten zur Verfügung. Wen Sie 17 Fragen richtig beantwortet haben, dann haben Sie den Test bestanden

Einbürgerungstest: Nicht nur in Deutschland üblich

Vorbild für den Einbürgerungstest in Deutschland waren die Einbürgerungstests in verschiedenen anderen Ländern wie den USA, Kanada, Österreich, der Schweiz oder den Niederlanden.

Einheitlicher Einbürgerungstest für Deutschland

In dem jetzigen Einbürgerungstest werden nicht wie bei den Vorreitern Baden-Württemberg und Hessen die Einstellungen der Antragsteller abgefragt, sondern lediglich Wissen über Richtlinien und Normen, die in Deutschland gelten. Der Einbürgerungstest soll die Ausländer, die sich in Deutschland einbürgern lassen möchten, lediglich dazu bewegen, sich mit Deutschland, seiner Kultur, der Gesellschaft und den Gesetzen zu befassen und sich damit zu identifizieren, um sich gut in Deutschland einleben zu können und erst keine kulturellen Konflikte aufkommen zu lassen.