Loyalitätserklärung

Anerkennung des Grundgesetzes

Alle Fakten auf einen Blick

Hier den kostenlosen Einbürgerungsratgber herunterladen:
Download

Bekenntnis zu den Grundwerten des deutschen Grundgesetzes

Gleichstellung von Mann und Frau, das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Achtung der Menschenrechte: Wer in Deutschland leben will, muss auch die Grundwerte des Landes anerkennen. Diese Anerkennung ist Pflicht für die Einbürgerung in Deutschland und fester Bestandteil des Einbürgerungsverfahrens.

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und somit auch rechtmäßig Teil der Bundesrepublik Deutschland werden will, der muss sich spätestens mit der Übergabe der Einbürgerungsurkunde zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland bekennen. Dieses Bekenntnis muss jeder Ausländer über 16 Jahren ablegen, der sich einbürgern lassen möchte.

Dieses Bekenntnis soll kein rein formaler Akt sein, sondern wirklich so gemeint. Denn wer in Deutschland leben möchte, sollte die Grundwerte und Gesetze des Landes achten und akzeptieren. Zu diesem Zweck führen die Einbürgerungsbeamten während des Einbürgerungsprozesses immer wieder Gespräche vor allem auch mit denjenigen, bei denen Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Bekenntnisses zu den Grundwerten bestehen.

Ziel der Gespräche mit den Einbürgerungsbeamten ist ein Verständnis der Grundprinzipien der deutschen Verfassung, zudem sollen sie auf ein Leben in Deutschland mit seinen Grundwerten vorbereiten. Daher werden Themen behandelt wie:

  • Wahlen und Wahlgrundsätze,
  • Grund- und Menschenrechte,
  • Regierungsform und Demokratie,
  • Staatsgewalt und Gewaltenteilung,
  • die Regierung, die Regierungsorgane und die Parteien sowie
  • Deutschland, seine Hauptstadt und Bundesländer.

Sie müssen schließlich erklären, dass Sie nicht an verfassungsfeindlichen Bestrebungen teilgenommen haben. Waren Sie Teil solcher Bestrebungen, kann keine Einbürgerung erfolgen. Wenn Sie hingegen in der Vergangenheit verfassungsfeindlich eingestellt waren, ist dies kein automatischer Ausschluss von der deutschen Staatsbürgerschaft. Sie müssen jedoch der Einbürgerungsbehörde glaubhaft machen, dass diese Überzeugungen nicht mehr bestehen.

So läuft die Loyalitätserklärung ab

Sind die Beamten für die Einbürgerung überzeugt, dass Sie Ihr Bekenntnis zu den Grundwerten ernst meinen und die Grundprinzipien der deutschen Verfassung akzeptieren, so können Sie sich feierlich und schriftlich dazu bekennen.

Ihnen wird in der Einbürgerungsbehörde ein Formular mit folgenden Inhalten ausgehändigt, welches Sie schließlich unterschreiben müssen:

1. Ich bekenne mich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Insbesondere erkenne ich an:

  • Das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
  • die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
  • das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
  • die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
  • die Unabhängigkeit der Gerichte,
  • den Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
  • die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

2. Ich erkläre, dass ich keine Bestrebungen verfolge oder unterstütze oder verfolgt oder unterstützt habe, die

  • gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, oder
  • eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, oder
  • durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

3. Ich bestätige, dass ich über die Bedeutung des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, deren Grundsätze in dem obigen Erklärungstext abgedruckt sind, unterrichtet bin.

4. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass meine Einbürgerung ausgeschlossen ist, wenn sich bei der Prüfung meines Antrags tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ich Bestrebungen der unter Nr. 2.2 genannten Art verfolge oder unterstütze oder verfolgt oder unterstützt habe und mich nicht von derartigen Bestrebungen abgewandt habe.

Nachdem Sie sich zu diesen Grundwerten bekannt, also eine Loyalitätserklärung gegenüber den Deutschen Grundprinzipien abgelegt haben, können Sie Ihre Einbürgerungsurkunde und damit auch formell die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Je nach Einbürgerungsbehörde können die Inhalte der Loyalitätserklärung leicht voneinander abweichen. Ob dieses Bekenntnis in schriftlicher Form erfolgt, oder in einer feierlichen Form im Rahmen einer Einbürgerungsfeier mit Gästen wie z.B. dem Bürgermeister, wie es in vielen Gemeinden angeboten wird, ist dabei ganz Ihnen überlassen.