Sonderregelungen

Was es zu beachten gilt

Alle Fakten auf einen Blick

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Sonderregelungen bei der Einbürgerung

Neben den üblichen Verfahren zur Einbürgerung in Deutschland, also durch Geburtsort, Abstammung, Anspruch oder Ermessen, gibt es Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchten.

Ehepartner

Einbürgerung von Ehepartnern

Sonderregelung bei der Einbürgerung von Ehepartnern Ausländer, die in Deutschland leben und noch keinen eigenen Anspruch auf Einbürgerung haben, aber mit einem deutschen Ehepartner oder Lebenspartner zusammen sind, haben den sogenannten Regelanspruch, wenn die Partnerschaft zum Zeitpunkt des Einbürgerungsantrags seit mindestens 2 … mehr

Einbürgerung Familienmitglieder

Sonderregelung bei der Einbürgerung von Familienmitgliedern Wer sich und seine Familie in Deutschland einbürgern lassen möchte, kann bei der Einbürgerung der Familienangehörigen von einigen Erleichterungen profitieren. Dadurch soll die Familie die Möglichkeit erhalten, gemeinsam die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen und … mehr

Einbürgerung ältere Ausländer

Sonderregelung bei der Einbürgerung von älteren Ausländern Für älterer Ausländer oder Ausländerinnen, die schon länger in Deutschland leben und jetzt durch Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten möchten, gelten grundsätzlich die normalen Bedingungen für die Einbürgerung. Es gibt jedoch einige Sonderregelungen, … mehr

Unionsbürger

Einbürgerung Unionsbürger

Sonderregelung bei der Einbürgerung von Unionsbürgern Für Mitglieder der Europäischen Union gelten bei der Einbürgerung in Deutschland einige Sonderregelungen, die die Einbürgerung im Sinne der europäischen Einheit erleichtern sollen. Im Gegensatz zu Ausländern, die nicht aus einem Mitgliedsland der Europäischen … mehr

Staatenlose

Einbürgerung für Staatenlose

Sonderregelung bei der Einbürgerung von Staatenlosen Staatenlose sind Personen, die kein Staat nach seinem eigenen Recht als Staatsangehörige sieht. Mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit fällt eine Voraussetzung zur Einbürgerung weg, nämlich die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Generell wird eine Staatsangehörigkeit durch … mehr

Einbürgerung von Flüchtlingen

Sonderregelung bei der Einbürgerung von Flüchtlingen und Asylberechtigten Ein Flüchtling ist laut Genfer Flüchtlingskonvention eine Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat und dort keinen ausreichenden Schutz bekommt oder befürchten … mehr