Wie läuft das Einbürgerungsverfahren ab?
Wenn Sie sich einbürgern lassen möchten, dann kommen einige bürokratische Schritte auf Sie zu. Zudem ist das Einbürgerungsverfahren zeitaufwendig. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir im Folgenden den Ablauf eines solchen Verfahrens für Sie zusammengefasst.
Grundsätzlich beinhaltet die Einbürgerung in Deutschland folgende Schritte:
- Antrag
- Einbürgerungszusicherung
- Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Einbürgerungsurkunde
- Beantragung und Erhalt des deutschen Passes
Wie lange das Verfahren dauert, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Mitunter kann es jedoch Jahre dauern, bis Sie den deutschen Pass schließlich in den Händen halten.
Im Folgenden werden die oben genannten Schritte des Einbürgerungsverfahrens genauer erläutert.
1. Antrag stellen
Um die deutsche Staatsbürgerschaft überhaupt erhalten zu können, müssen Sie zu allererst bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde in Ihrer Stadt einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Die Einbürgerung passiert nicht automatisch nach einer gewissen Zeit in Deutschland, sondern immer nur auf einen Antrag hin. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich Antragstellung sowie Antragsform.
2. Antrag ausfüllen
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wie der Antrag auf Einbürgerung aussehen soll. Sie bekommen jedoch bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde ein Formular ausgehändigt, welches Sie ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen einreichen müssen. Welche Unterlagen das in Ihrem Fall sind, kann Ihnen der zuständige Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde sagen. Achten Sie darauf, den Antrag in jedem Fall gewissenhaft auszufüllen und auf Vollständigkeit der Unterlagen zu achten, damit die Einbürgerung nicht unnötig verzögert wird.
3. Sprachtest
Bei dem Sprachtest werden Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache überprüft. Wer sonst keine Unterlagen besitzt, um ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen zu können, muss für seine Einbürgerung einen Sprachtest ablegen. Für einige Personengruppen gibt es dabei Erleichterungen (z.B. bei älteren Ausländern, Kindern oder Flüchtlingen), aber Sie müssen mindestens so gut deutsch können, dass Sie sich in Deutschland ausreichend verständigen können.
3a. Alphabetisierungskurs
Die Alphabetisierung bildet für viele Migranten ein wichtiges Lernziel im Rahmen eines Integrationskurses. Dabei stehen die Geflüchteten vor einer großen und anspruchsvollen Herausforderung: Sie erlernen das Lesen und Schreiben in lateinischer Schrift sowie gleichzeitig Deutsch als neue Fremdsprache. Bei einem Alphabetisierungskurs des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) handelt es sich dementsprechend um Deutschlernen plus Alphabetisierung. Mehr lesen.
4. Einbürgerungstest
Im Einbürgerungstest werden Ihre Kenntnisse über die deutsche Geschichte, Kultur und Gesellschaft geprüft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtline (BAMF) bietet die Möglichkeit an, sich die Fragen zum Einbürgerungstest anzuschauen und probeweise zu beantworten.
5. Einbürgerungszusicherung
Ist Ihr Antrag geprüft und akzeptiert worden, erhalten Sie von der Behörde eine Einbürgerungszusicherung. Das bedeutet, dass Sie aktuell eine Zusage für Ihre Einbürgerung haben, diese kann jedoch unter Umständen auch wieder zurückgezogen werden.
6. Aufgabe der ausländischen Staatsbürgerschaft
Erst wenn Sie die Einbürgerungszusicherung erhalten haben, können Sie sich um die Entlassung aus Ihrer alten Staatsbürgerschaft kümmern. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für die korrekte Einbürgerung. Was dabei zu tun ist, richtet sich nach den Vorgaben und Regelungen Ihres Herkunftslands. Sie müssen die Entlassung aus Ihrer alten Staatsbürgerschaft in jedem Fall eigenständig veranlassen. Es kann jedoch in Ausnahmefällen zu einer Mehrstaatigkeit kommen, falls Ihr Herkunftsland regelmäßig Entlassungen aus der Staatsangehörigkeit verweigert. Dann müssen Sie in der Regel keine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft vorweisen. Dies kann z.B. bei Ländern wie Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Syrien oder Tunesien der Fall sein.
Tipp: Sie sollten alle drei Monate bei dem Konsulat Ihres Heimatlandes nachfragen, wie weit die Bearbeitung Ihres Antrags ist. Dies sollten Sie schriftlich tun und die Belege aufheben. Im Falle von bürokratischen Problemen kann Ihnen dies später hilfreich sein.
7. Einbürgerungsurkunde
Wenn Sie Ihren Einbürgerungstest bestanden und Ihre alte Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, bekommen Sie Ihre Einbürgerungsurkunde nach Hause gesandt. Mit dieser Urkunde wird Ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen und Sie besitzen nun alle Rechte und Pflichten eines deutschen Staatsbürgers.
8. Erhalt des deutschen Passes
Nachdem Sie nun die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben, können Sie Ihren deutschen Pass im Einwohnermeldeamt beantragen. Mit diesem können Sie innerhalb der Europäischen Union und in viele Länder außerhalb der EU ohne einen extra Reisepass ein- und ausreisen. Meist dauert es einige Wochen, bis Ihr Pass schließlich fertig ist und abgeholt werden kann.