FAQ

Fragen und Antworten zum Einbürgerungstest

Alle Fakten auf einen Blick

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FAQ Sprach- und Einbürgerungstest

Wer muss den Einbürgerungstest machen und wer nicht? Ist der Sprachtest Pflicht? Welche Themen gibt es im Einbürgerungstest und welche im Sprachtest? Und was passiert, wenn ich den Einbürgerungstest nicht bestehe? Hier werden besonders häufig gestellte  Fragen rund um die Themen Einbürgerungs- und Sprachtest kurz und bündig beantwortet.

Wer muss den Einbürgerungstest machen?

Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, der muss im Zuge des Einbürgerungsprozesses auch den Einbürgerungstest bestehen.

Der Einbürgerungstest ist jedoch für niemanden Pflicht. Man kann natürlich auch ohne die deutsche Staatsangehörigkeit weiter in Deutschland leben. Allerdings wird man so auf eine Menge Rechte wie das Wahlrecht, Recht auf freie Berufswahl, Freizügigkeitsrecht usw. verzichten müssen.

Wer als Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben und sich damit einbürgern lassen will, der muss seit dem 1. September 2008 einen Einbürgerungstest machen und sein Wissen über die Bundesrepublik Deutschland unter Beweis zu stellen.

Dies gilt für alle Einbürgerungswillige ab 16 Jahren.

Wer muss den Einbürgerungstest nicht machen?

Einige Personengruppen müssen den Einbürgerungstest nicht ablegen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Dies sind z.B. Personen, die geistig, körperlich oder seelisch nicht in der Lage sind, den Test zu absolvieren.

Vom Einbürgerungstest befreit sind Ausländer,

  • mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit
  • mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
  • Kinder unter 16 Jahren
  • die einen deutschen Schulabschluss erworben haben

Wer muss den Sprachtest machen?

In der Regel müssen im Zuge des Einbürgerungsverfahrens ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Diese Sprachfertigkeiten können über verschiedene Wege belegt werden. Wer sich jedoch einbürgern lassen möchte, muss einen Sprachtest absolvieren. In der Regel werden Sie dafür an die örtliche VHS überwiesen. Dort können Sie neben Sprachtrainings und Prüfungsvorbereitung auch den Sprachtest für Ihre Einbürgerung ablegen.

Wer muss den Sprachtest nicht machen?

Den Sprachtest müssen diejenigen nicht ablegen, die ihre Deutschkenntnisse bereits über ein anderes gültiges Zertifikat belegen können.
Gültige Nachweise wären z.B.

  • Goethe-Zertifikate B2 und C1
  • Zentrale Mittelstufenprüfung (C1)
  • Kleines deutsches Sprachdiplom (C2)

Weiterhin gilt in folgenden Fällen, dass kein Sprachtest zur Einbürgerung notwenig ist:

  • Sie besitzen eine Bescheinigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses.
  • Sie besitzen bereits das Zertifikat Deutsch (B1) oder ein höherwertiges Sprachzertifikat (vgl. oben).
  • Sie haben erfolgreich 4 Jahren lang eine deutschsprachige Schule (inkl. Versetzung in die nächsthöhere Klasse) besucht.
  • Sie besitzen einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen deutschen Schulabschluss.
  • Sie wurden in die 10. Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) versetzt.
  • Sie haben ein Studium an einer deutschssprachigen Hochschule oder Fachhochschule absolviert.
  • Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Ausländer aus dem deutschsprachigen Ausland müssen den Sprachtest ebenfalls nicht ablegen.
Flüchtlinge und Ausländer, die schon über 60 sind, haben erleichterte Bedingungen im Sprachtest, die dem Sprach- und Lernniveau des Prüflings angepasst sind.

Wo werden der Einbürgerungstest und der Sprachtest abgelegt?

Der Einbürgerungstest findet in der Regel in der örtlichen VHS statt.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung der Einbürgerung keine ausreichenden Sprachkenntnisse vorweisen können, werden Sie von Ihrem betreuenden Sachbearbeiter der Einbürgerungsbehörde meist ebenfalls an die örtliche VHS für einen Sprachtest verwiesen. Sie müssen sich also nicht eigenständig um einen Termin für den Sprachkurs bemühen.

Eine Übersicht über alle bundesweiten Prüfstellen finden Sie außerdem beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Wo kann ich mich auf den Test vorbereiten?

Um sich auf den Test vorzubereiten und Ihren Kenntnisstand zu prüfen, können Sie alle Fragen des Tests bei uns online beantworten. Oder wählen Sie einfach Ihr Bundesland, in dem Sie gemeldet sind aus und Sie können ebenfalls die Fragen zu Ihrem Bundesland beantworten

Wieviel kostet der Einbürgerungstest?

Die Gebühr für den Einbürgerungstest beläuft sich auf 25 Euro pro Versuch. Hinzu kommen noch die Kosten für das Einbürgerungsverfahren von 225 Euro, sofern Sie 16 Jahre alt sind, sowie einer Bearbeitungsgebühr von 15 Euro.

Sollen Kindern unter 16 Jahren eingebürgert werden,  kostet das Einbürgerungsverfahren 51 Euro.

Reichen jedoch Ihre finanziellen Mittel nicht aus oder sollen mehrere Personen aus Ihrer Familie eingebürgert werden, so dass eine große finanzielle Belastung für Sie entsteht, dann gibt es die Möglichkeit die Kosten für den Einbürgerungstest und das Einbürgerungsverfahren teilweise oder vollständig erstattet zu bekommen, oder den Betrag in Raten abzubezahlen. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde.

Wieviel kostet der Sprachtest?

Da die Sprachtests nicht wie der Einbürgerungstest einheitlich für ganz Deutschland sind, sondern in jedem Bundesland unterschiedlich, lässt sich ein pauschaler Preis für den Sprachtest leider nicht angeben.

Die Kosten bewegen sich aber bei allen Anbietern um die 100 €. Wie auch beim Einbürgerungstest besteht aber die Möglichkeit, die Kosten für den Sprachkurs und den Test von der Behörde mitfinanzieren zu lassen, wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, oder mehrere Personen aus Ihrer Familie den Sprachtest ablegen müssen, und somit eine hohe finanzielle Belastung entsteht. In diesem Fall sollten Sie ebenfalls bei Ihrer Einbürgerungsbehörde um Rat fragen.

Welche Themen werden beim Einbürgerungstest geprüft?

Der Einbürgerungstest besteht aus 3 bundeseinheitlichen Themengebieten sowie spezielle Fragen zum Bundesland, in dem Sie eingebürgert werden möchten.
Die 3 bundeseinheitliche Themen mit 30 Fragen drehen sich  „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“.
Dabei können Fragen gestellt werden wie:

  • Ab welchem Alter darf man in Deutschland allein Autofahren?
  • Was ist in Deutschland ein Brauch zu Weihnachten?
  • Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?
  • Was ist die Arbeit eines Richters/einer Richterin in Deutschland?

Der vierte Themenbereich mit 3 Fragen thematisiert das Bundesland, in dem Sie leben möchten. Dazu gibt es Fragen wie:

  • Welches ist das Wappen Ihres Bundeslandes?
  • Welche Farben hat das Wappen Ihres Bundeslandes?
  • Wo können Sie sich in Ihrem Bundesland über politische Themen informieren?
  • Zu den Fragen werden Ihnen jeweils 4 Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen immer genau eine richtig ist.
  • Den Fragenkatalog mit allen Fragen des Einbürgerungstests finden Sie hier.

Sie müssen insgesamt 17 Fragen korrekt beantworten, um den Test zu bestehen. Es ist jedoch möglich, den Test beliebig oft zu wiederholen. Beachten Sie jedoch, dass bei jedem Versuch erneut die Gebühr von 15 Euro gezahlt werden muss. Hier auf den Test vorbereiten und Ihre Kenntnisse prüfen

Wie bereite ich mich auf den Einbürgerungstest und den Sprachtest vor?

Damit Sie sowohl den Einbürgerungstest als auch den Sprachtest auf Anhieb bestehen und nicht wiederholen müssen, lohnt sich eine intensive Vorbereitung. So können Sie mögliche Wissensdefizite herausfinden und gezielt lernen.

Nutzen Sie alltägliche Dinge um sich vorzubereiten. Dies kann das bewusste Hören von Radionachrichten sein, die Sie im Anschluss versuchen wiederzugeben. So lernen Sie, genau hinzuhören und zu verstehen. Zudem sollten viel lesen und das aktuelle Zeitgeschehen z.B. per Tageszeiten oder im Internet nachverfolgen.

Wenn Sie auf professionelle Hilfe bauen möchten, bieten viele Volkshochschulen Vorbereitungskurse sowohl für den Sprachtest als auch den Einbürgerungstest an. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer örtlichen VHS über die nächstmöglichen Termine und Gebühren.

Die Volkshochschule bietet auch Vorbereitungskurse sowohl für den Einbürgerungstest als auch für den Sprachtest an.

Mit dem Fragenkatalog können Sie die Fragen am Anfang trainieren, und anschließend in unseren „echten“ Einbürgerungstests Ihr Wissen überprüfen. Auch für den Sprachtest gibt es einige Übungen, wie Hörverstehen oder Prüfungsfragen.

Was passiert, wenn ich den Test nicht bestehe?

Sie haben beim Nichtbestehen des Tests jederzeit die Möglichkeit, den Einbürgerungstest zu wiederholen. Es gibt keine Beschränkung der Anzahl der Versuche. Wollen Sie den Test jedoch erneut absolvieren, muss wiederum die Gebühr von 25 Euro gezahlt werden. Bei Nichtbestehen des Tests wird Ihr Einbürgerungsprozess nicht gefährdet, das Verfahren verzögert sich lediglich.

Ebenso wie den Einbürgerungstest können Sie den nötigen Sprachtest beliebig oft wiederholen. Auch hier gilt, dass die jeweilige Prüfungsgebühr bei jedem Versuch erneut gezahlt werden muss.