Warum einbürgern?

Vorteile und Pflichten

Alle Fakten auf einen Blick

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Was bringt mir die Einbürgerung?

Durch die Einbürgerung in Deutschland werden Sie gleichberechtigter Bürger des Landes und können zahlreiche Vorteile und Sicherheiten genießen: Sie erhalten das Wahlrecht und können so aktiv die Zukunft des Landes mitgestalten. Außerdem genießen Sie als Deutscher Berufsfreiheit und viele weitere Möglichkeiten, die Ihnen als Ausländer in Deutschland verwehrt bleiben. Doch natürlich ergeben sich aus der Einbürgerung auch die Pflichten eines deutschen Staatsbürgers.

Welche Möglichkeiten der Einbürgerung in Deutschland gibt es?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Unterschieden wird zwischen dem automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit der Geburt und der Einbürgerung ausländischer Staatsbürger oder Staatenloser durch eine Antragstellung.

Die Einbürgerung erfolgt automatisch durch die Abstammung von einem Elternteil deutscher Staatsangehörigkeit (Abstammungsprinzip) und durch die Geburt in Deutschland (Geburtsortsprinzip). Ausländische Staatsbürger oder Staatenlose können einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Eine Anspruchseinbürgerung erfolgt, wenn bestimmte Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung vorliegen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann eine Ermessenseinbürgerung beantragt werden, bei der die Staatsbürgerschaftsbehörde die Einbürgerung nach pflichtgemäßem Ermessen vornehmen darf.

Vorteile der Einbürgerung

 

  • Berufsfreiheit: Nach der Einbürgerung erhalten Sie die  Zulassung zu jedem Beruf in Deutschland, wie z.B. Anwalt, Arzt, Apotheker oder Beamtenberufen. Berufe, die den deutschen Staatsbürgern vorbehalten sind, können Sie nun frei wählen.
  • Freie Wahl des Aufenthaltsortes, Wohnortes und Arbeitsplatzes: Mit der Einbürgerung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Aufenthaltsort, Ihren Wohnsitz und Ihren Arbeitsplatz in Deutschland sowie in allen anderen Ländern der Europäischen Union frei zu wählen.
  • Aktives und passives Wahlrecht: Sie dürfen bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europa-Parlamentswahlen selber wählen und selbst im Parlament kandidieren.
  • Begünstigung bei der Jobsuche: Nach der Einbürgerung hilft Ihnen die Agentur für Arbeit bei der Jobsuche. Sie erhalten Begünstigungen bei der Stellensuche, etwa bei einer Vorrangprüfung.
  • Freier Zugang zum öffentlichen Dienst: Als eingebürgerter Deutscher können Sie im öffentlichen Dienst arbeiten und Beamter werden.
  • Leichterer Zugang zu Sozialleistungen: Der Staat erleichtert mit der Einbürgerung auch den Zugang zu Sozialleistungen, Familienbeihilfe und Kindergeld, ohne dass dies Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht hat.
  • Nachzug von Familienmitgliedern: Nach der Einbürgerung ist es für Familienangehörige einfacher, ebenfalls aus dem Ausland nach Deutschland zu kommen. So können sich dann auch Ihre Angehörigen einbürgern lassen.
  • Schutz im Inland: Mit der Einbürgerung sind Sie im Inland vor Ausweisungen, z.B. nach einer begangenen Straftat sowie vor Auslieferungen aus Deutschland geschützt.
  • Schutz im Ausland: Im Ausland hilft und schützt die deutsche Auslandsvertretung, also die Botschaft oder das Konsulat, die deutschen Staatsbürger.
  • Reisefreiheit ohne Visum: Mit einem deutschen Pass können Sie ohne Schwierigkeiten auch ohne Visum in alle europäischen sowie in viele nicht-europäische Länder einreisen.

Durch die Einbürgerung entstehende Pflichten

  • Aufgabe der vorherigen Staatsangehörigkeit: Die Einbürgerung macht es in den meisten Fällen notwendig, dass Sie Ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgeben. Dadurch gewinnen Sie zwar die oben genannten Rechte als Deutscher, verlieren aber zugleich Ihre Bürgerrechte im Geburtsland. Dies kann zur Folge haben, dass Sie Nachteile bei der Ein- und Ausreise, einem Studium oder einer Ausbildung erfahren. Auch können Sie dadurch Ihre Erb- und Rentenansprüche im Heimatland verlieren. In einigen Fällen kann jedoch eine Ausnahme gemacht werden. In diesem Fall können Sie beide Staatsangehörigkeiten beibehalten.
  • Verpflichtung gegenüber dem Staat: Außerdem verpflichten Sie sich mit der Einbürgerung, sich auf Anfrage der Bundesregierung ehrenamtlich für das Amt als Wahlhelfer, Schöffe oder des Laienrichters bereitzustellen.

Kann ich auch eingebürgert werden, ohne meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen?

Grundsätzlich können Sie nicht eingebürgert werden, ohne Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Für besondere Härtefälle gibt es Ausnahmeregelungen, die genau das erlauben. Zu diesen Härtefällen zählen:

  • politisch Verfolgte und anerkannte Flüchtlinge, bei denen auf Entlassungsbemühungen generell verzichtet wird;
  • unzumutbare Bedingungen für die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit, wie z.B. unzumutbar hohe Entlassungsgebühren oder entwürdigende Entlassungsmodalitäten;
  • unverhältnismäßige Schwierigkeiten bei der Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit älterer Personen;
  • erhebliche Nachteile wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art

In diesen Fällen erhalten Sie mit der Einbürgerung in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft.