Antragstellung

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Wer kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen?

Grundsätzlich kann jeder Ausländer, der seit mindestens 8 Jahren legal in Deutschland lebt und einen deutschen Pass haben möchte, einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Der Antragsteller muss allerdings mindestens 16 Jahre alt sein.

Bei Antragstellern, die jünger als 16 Jahre alt sind, muss ein gesetzlicher Vertreter die Einbürgerung beantragen. Dies sind in der Regel die Eltern oder andere Verwandte mit Erziehungsrecht. Wichtig ist zudem, dass der Einbürgerungswillige keine schweren Straftaten verübt hat. Hier finden Sie weitere Informationen zur Einbürgerung von Familienangehörigen.

Beachten Sie, dass die Einbürgerung auch nach Jahren in Deutschland niemals automatisch geschieht, sondern dass Sie immer zuerst einen Antrag auf Einbürgerung stellen müssen.

Wo wird der Antrag gestellt?

Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, erfahren Sie entweder in der Stadt- oder Kreisverwaltung oder aber im Bezirksamt oder der Ausländerbehörde. Für jeden, der sich einbürgern lassen möchte, empfiehlt es sich, ein Beratungsgespräch in der zuständigen Behörde in Anspruch zu nehmen. Die Mitarbeiter werden Ihnen nähere Informationen zum Antrag  und zum Ablauf der Einbürgerung geben können.