Unterlagen

Was müssen Sie einreichen?

Alle Fakten auf einen Blick

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Welche Unterlagen brauche ich für die Einbürgerung?

Damit Ihr Antrag auf Einbürgerung vollständig bearbeitet werden kann, müssen Sie eine Reihe von Unterlagen einreichen. Welche das sind, erfahren Sie im Folgenden.

  • Ihre Aufenthaltsbescheinigung
    Diese erhalten sie an der Infostelle im Rathaus Ihrer Stadt.
  • Ihren Einbürgerungsantrag
    Den Antrag sollten Sie jedoch nicht schon im Voraus unterschreiben, da beim Ausfüllen des Einbürgerungsantrages häufig Fehler auftreten.

Wenn Sie vor dem Unterschreiben nochmals ein Beratungsgespräch mit den zuständigen Beamten führen, können Missverständnisse, Unklarheiten und somit unnötig für falsche Angaben verschwendete Zeit bei der Bearbeitung der Behörde erspart bleiben. Welche Unterlagen Sie im Einzelfall in der Einbürgerungsbehörde einreichen müssen, kann zudem von Kreis zu Kreis oder Stadt zu Stadt abweichen.

Je nachdem, ob es sich um eine Anspruchseinbürgerung nach §10 StAG handelt, benötigen Sie u.a.:

  • Lichtbild oder Passfoto
  • Ausweis in Kopie sowie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung
  • Geburtsurkunde
  • Geburtsurkunde des/r Kindes/der Kinder, falls vorhanden
  • wenn Sie verheiratet sind, Ihre Heiratsurkunde oder Ihr Familienbuch
  • sollten Sie geschieden sein, dann auch Ihr Scheidungsurteil
  • aktueller Einkommensnachweise der letzen 3 Monate, bei Selbstständigen einen Einkommenssteuerbescheid sowie eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung der letzen 3 Monate
  • Nachweise über besuchte Sprachkurse bei Erwachsenen über 23 Jahren bzw. über  den Schulbesuch in Deutschland für Jugendliche unter 23 Jahren
  • evtl. Schulbescheinigung des/r Kindes/der Kinder
  • Einverständniserklärung zur Zahlung einer Gebühr von 255 € bzw. 51 € für Kinder, die mit eingebürgert werden sollen
  • Loyalitätserklärung gegenüber dem deutschen Grundgesetz, und der Einhaltung der Gesetze und Richtlinien

Handelt es sich um eine Ermessenseinbürgerung nach §8 StAG, müssen zusätzlich folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • Unterlagen gem. Anspruchseinbürgerung
  • handgeschriebener Lebenslauf
  • Nachweis über Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, alternativ Nachweis über eine entsprechende Versicherung von mind. 60 Monaten
  • für geschiedene Ehepartner und/oder Kind/Kinder aus geschiedenen Ehen gilt der Nachweis über die Unterhaltserfüllung

Handelt es sich um eine Einbürgerung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers nach §9 StAG, so müssen folgenden abgegeben werden:

  • Unterlagen gem. der Ermessenseinbürgerung
  • Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde des deutschen Ehepartners
  • im Falle von früheren Ehen die Scheidungsurteile oder Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten

Hier finden Sie weitere Informationen zur Einbürgerung eines Ehepartners.

Alle Unterlagen, die Sie für Ihre Einbürgerung benötigen, werden Ihnen aber auch in einem Beratungsgespräch in Ihrer Einbürgerungsbehörde nochmals ausführlich erklärt.

Ihre Urkunden sollten der Behörde in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Übersetzung vorliegen.