Staatsbürgerschaft: Wie viele Pässe darf man in Deutschland besitzen?

Alle Fakten auf einen Blick

Hier den kostenlosen Einbürgerungsratgber herunterladen:
Download

Eine oder gar mehrere Staatsbürgerschaften zu haben, ist keine Seltenheit mehr. Obwohl es in der deutschen Gesetzgebung eigentlich vorgesehen ist, dass Bürger nur einen Pass haben, kommt es immer wieder vor, dass Menschen zwei oder sogar noch mehr Pässe haben. Aber was ist erlaubt und zieht der Staat irgendwo eine Grenze? Die Übersicht…

Doppelte Staatsbürgerschaft: Was versteht man darunter?

Europäischer Reisepass
Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) regelt, wann Bürger mehr als einen Pass haben dürfen.

Die Zahlen des Mikrozensus aus dem Jahr 2016 zeigen, dass es fast zwei Millionen Menschen in Deutschland gibt, die zwei Pässe besitzen. Mindestens, denn nicht nur die doppelte Staatsbürgerschaft ist, denkbar, sondern tatsächlich auch drei oder sogar noch mehr Staatsangehörigkeiten.

Die Voraussetzungen dafür, dass Bürger mehr als nur eine Staatsangehörigkeit und damit auch mehrere Pässe haben dürfen, sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Dieses Gesetz wurde im Jahr 2014 überarbeitet, was die Änderungen mit sich brachte, die es nun erlauben, mehrere Pässe zu haben.

Die Voraussetzungen für die doppelte Staatsbürgerschaft

Menschen, die mehr als eine Staatsangehörigkeit beantragen möchten, haben es seit der Gesetzesänderung leichter. Denn nun gibt es gleich mehrere Möglichkeiten, an zwei oder mehr Pässe zu kommen – unter anderem die folgenden:

  • Geburt: Sie sind in Deutschland geboren. Ihre Eltern müssen dabei nicht zwingend auch hier geboren worden sein. Allerdings muss mindestens ein Elternteil eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Sollten beide Elternteile eine andere Staatsangehörigkeit haben, kann man die deutsche Staatsbürgerschaft auf Zeit erwerben.
  • Alter: Personen, die ein betagtes Alter erreicht haben, müssen nicht zwingend ihre erste Staatsbürgerschaft ablegen. Für sie wird häufig eine Ausnahme gemacht.
  • Politisch Verfolgte: Beantragt eine Person die deutsche Staatsbürgerschaft, weil sie in ihrem Heimatland verfolgt wird, kann sie ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen die Staatsbürgerschaft ihres Landes behalten.
  • Einbürgerung: Ausländer, die in Deutschland leben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Die Gesetzesänderung erlaubt in diesem Fall nun, dass unter Umständen auch die erste Staatsbürgerschaft behalten werden darf. Somit hätte die Person zwei Pässe.
  • Bestimmte Herkunftsländer: Tatsächlich gibt es einige Länder auf der Welt, die es ihren Staatsbürgern untersagen, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft abzulegen. Selbst wenn diese Menschen nur die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen wollen würden, ist das nicht möglich. Bürger aus den folgenden Ländern haben daher immer zwei Pässe, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen und bekommen:
    • Kuba
    • Marokko
    • Iran

Wie viele Pässe kann man in Deutschland haben?

Wir sehen also: Obwohl die Bundesrepublik Deutschland Mehrstaatigkeit (also mehr als eine Staatsbürgerschaft) verhindern möchte, kommt sie immer wieder vor  – aus den verschiedensten Gründen. Und weil es so viele verschiedene Gründe für die unterschiedlichsten Konstrukte gibt, ist die Zahl der Pässe, die ein Bürger haben kann, theoretisch auch nicht begrenzt. Aus dem Bundesministerium des Innern ist zu hören, dass es keine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl der Pässe gibt.

Welche Voraussetzungen muss ich für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllen?

Mehrere Pässe sind in Deutschland also in Ausnahmefällen möglich. Bleibt noch die Frage zu klären, welche Voraussetzungen Menschen erfüllen müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich zu ihrer aktuellen beantragen möchten:

  • Aufenthalt in Deutschland: Zunächst einmal muss die Person mindestens acht Jahre in Deutschland leben
  • Sprachkenntnisse: Die deutsche Sprache muss in ausreichendem Maße beherrscht werden. Daher gehört zur Einbürgerung ein Nachweis darüber.
  • Loyalität: Auch ein Bekenntnis zur deutschen Gesetzgebung und Staat muss erfolgen, bevor die Staatsbürgerschaft beantragt werden kann.
  • Keine Vorstrafen: Daneben müssen Personen, die mehr als einen Pass erwerben möchten, ohne Vorstrafen sein und dürfen sich auch nicht in einem aktuell laufenden Ermittlungsverfahren befinden.

Konkrete Hinweise zum Thema Einbürgerung finden Sie außerdem auf unseren Einbürgerung allgemein Seiten.