Im Zuge des sogenannten „Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ kam es zunächst zu einer Entscheidung, die einige Irritationen auslöste. Asylsuchende, die mehr als ein Mal verheiratet sind, sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen und sich einbürgern zu lassen. Das SPD-geführte Justizministerium musste allerdings in dieser Frage noch einmal zurückrudern.
Der Stand der Dinge…
Mehrehe zunächst aus Gesetzentwurf gestrichen
Im ursprünglichen Entwurf zum Gesetz war ein Verbot der Polygamie enthalten. Asylbewerber, die mehr als eine Ehefrau haben, sollten demnach nicht die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen können.
Begründet wurde das Vorgehen damit, dass die Mehrehe ein zentraler Bestandteil der Scharia-Gesetzgebung ist und daher im Widerspruch zu einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Denn laut Scharia ist sogar die Steinigung noch als Mittel der Bestrafung erlaubt.
Polygamie zunächst wegen Zeitmangel erlaubt
Das Gesetz sollte schnell erlassen werden, da es in erster Linie Fragen rund um den IS regeln sollte. Der eigentliche Zweck des Gesetzes ist nämlich, die Frage zu klären, wie man mit Terroristen verfahren solle, die vom IS zurückkehren.
Könnte man ihnen nämlich die Staatsangehörigkeit aberkennen, müsste man sie nicht einreisen lassen.
Genau das sollte mit dem Gesetz bewirkt werden. Im Zuge dessen wollten einige Mitglieder der Bundesregierung die Frage der Mehrehe geklärt haben. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war geregelt, dass Männer, die mehr als eine Ehefrau haben, nämlich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen können. Übrigens stellt sich das Problem für Frauen nicht. Ihnen ist nämlich untersagt, mehr als einen Ehemann zu haben. Laut Scharia dürfen Männer jedoch bis zu vier Ehefrauen gleichzeitig haben.
Polygamie hat Auswirkungen auf Sozialleistungen
Was häufig gegen die Polygamie ins Feld geführt wird – von den moralischen Bedenken einmal abgesehen – sind die Sozialleistungen. Männer, die mehr als eine Ehefrau haben, dürfen diese beispielsweise auch im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland holen.
Für die verschiedenen Versicherungen bedeutet das aber auch, dass sie mehr als ein Familienmitglied mit versichern müssten. Gehen wir davon aus, dass der Asylbewerber nach seiner Einbürgerung einen Job findet. Dann würden auch alle Ehefrauen in der Krankenversicherung mitversichert werden – im krassesten Fall also 5 Personen plus Kinder. Das kann nicht funktionieren, da das System der paritätisch finanzierten Sozialleistungen darauf ausgelegt ist, dass der Arbeitnehmer eben nur eine Ehefrau hat.
Polygamie steht Einbürgerung entgegen
In dem oben genannten Gesetz sollte daher nicht nur festgehalten werden, dass Männer, die in ihren Herkunftsländern mehr als eine Frau geheiratet haben, eben nicht eingebürgert werden können.
Allerdings wurde die entsprechende Passage von Justizministerin Barley (SPD) aus dem Entwurf gestrichen. Ihre Begründung dafür lautete, man habe sich noch nicht abschließend auf ein Vorgehen einigen können.
Das wird von CDU Kreisen bestritten. Allein schon deshalb, weil Polygamie in Deutschland verboten ist, könnte man nicht Personen die Staatsbürgerschaft verleihen, die mehrmals verheiratet sind. Letztlich würde das zu einer Ungleichbehandlung und womöglich zu Differenzen in der Gesellschaft führen.
Daneben ist Polygamie auch in Bezug auf die Gleichberechtigung fragwürdig. Männern wird nämlich erlaubt, mehrmals zu heiraten, während Frauen dieses Recht nicht haben. Würden mehrmals verheiratete Männer nun eingebürgert werden, müsste gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch Frauen aus islamischen Ländern gestattet werden, mehrmals zu heiraten. Das allerdings ist mit den Scharia-Vorschriften nicht in Einklang zu bringen.
Vielehe soll nicht erlaubt werden
Ob es diese Gründe waren, die den Innenminister Horst Seehofer (CSU) zu seinem Statement führten, ist nicht klar. Deutlich wurde bei seiner Aussage im Mai allerdings, dass er sich gegen eine Einbürgerung von Personen ausspricht, die mehrmals verheiratet sind. Eben deshalb, weil Polygamie in Deutschland verboten ist.
Nachdem es lautstarke Proteste gegen den SPD- Vorstoß gab, kündigte er einen neuen Gesetzentwurf für diesen Herbst an. Bisher wurde dieser aber noch nicht vorgelegt. Wir dürfen also gespannt sein, wie es in Sachen Polygamie und Einbürgerung weitergeht.