Doppelte Staatsbürgerschaft

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Fakten und Gesetzestexte zur doppelten Staatsbürgerschaft

Kaum ein Thema wird in den Medien und in der Politik derzeit so heiß diskutiert wie die doppelte Staatsbürgerschaft. Im Jahr 2014 wurde von der CDU und der SPD gemeinsam beschlossen, dass Kinder die in Deutschland geboren sind und ausländische Eltern haben sowie die Voraussetzungen erfüllen, nicht mehr für ein Heimatland entscheiden müssen. Hier wurde ein Doppelpass ausgestellt, der den Kindern sowohl die deutsche wie beispielsweise die türkische, amerikanische oder russische Staatsbürgerschaft sicherte.

Definition Doppelte Staatsbürgerschaft

Bei der doppelten Staatsbürgerschaft handelt es sich um eine Gesetzgebung, die in Deutschland geborenen Kinder eingewanderter Eltern nicht vor die Wahl stellt. Sind die Eltern zum Beispiel türkischstämmig und das Kind ist in Deutschland geboren, kann es die doppelte Staatsbürgerschaft in Anspruch nehmen und ist gleichermaßen deutscher wie türkische Staatsbürger. Das heißt, dass das Kind nach der Entscheidung für den Doppelpass zwei Pässe und somit Wahlrecht in zwei Ländern besitzt. Bezüglich der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen gelten die Regeln des Landes, in dem sich ein Bürger mit Doppelpass zum aktuellen Zeitpunkt aufhält.

Wer kann die doppelte Staatsbürgerschaft beanspruchen?

In der Regel basiert der Doppelpass auf der Einbürgerung nach Abstammungsprinzip. Ist ein Elternteil deutsch und das andere Elternteil ausländisch abstammend, erhält das Kind das Recht auf die Mehrstaatlichkeit und die damit verbundenen zwei Pässe. Eine Entscheidung ist in diesem Fall nicht zu treffen, wodurch auch kein Antrag gestellt werden muss. Die Einbürgerung nach dem Geburtsortsprinzip sieht keine dauerhafte doppelte Staatsbürgerschaft vor. In diesem Fall muss sich ein Kind mit Vollendung des 18., spätestens aber des 23. Lebensjahres für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Ein Doppelpass nach Anspruch ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und daher nur in Ausnahmefällen möglich. Wer die doppelte Staatsbürgerschaft beanspruchen möchte, weil er in Deutschland lebt und arbeitet, hat gute Chancen, wenn seine ursprüngliche Heimat eine Abgabe der Staatsbürgerschaft nicht zustimmt. Auch anerkannte Flüchtlinge haben die Möglichkeit, den Doppelpass zu beantragen und ihre ursprüngliche Staatszugehörigkeit bei einer Entscheidung für den Lebensmittelpunkt Deutschland nicht aufgeben zu müssen.

Gesetzliche Grundlagen für den Doppelpass

Bis zum Jahr 2000 war die Gesetzeslage deutlich, da sich das Gesetz auf das Blutrecht von 1013 berief. Wer einen deutschen Elternteil hatte, war deutsch. Wer mindestens 15 Jahre in Deutschland lebte, konnte den Pass ebenfalls beantragen. Mit der Wende des Einbürgerungsgesetztes in 2000 wurden die 15 Jahre Aufenthalt gekürzt und ein Einbürgerungstest anberaumt, der ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen musste. Um den deutschen Pass zu erhalten, musste die ursprüngliche Staatsbürgerschaft abgelegt werden. Durch die erneute Gesetzesänderung in 2014 erhielten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die Möglichkeit, keine Staatszugehörigkeit wählen zu müssen. Mit dem Doppelpass sind sie sowohl Deutsch wie zugehörig zu dem Land, aus dem die Eltern stammen. In Deutschland leben annähernd 5 Millionen Menschen mit einem Doppelpass. Nicht nur Deutsch-Türken, sondern auch Deutsch-Russen oder Deutsch-Amerikaner sind in der Statistik erfasst und machen einen Großteil der Doppelpass Inhaber aus. Der Einbürgerungstest ist nach wie vor eine Voraussetzung für die doppelte Staatsbürgerschaft. Dieser gilt aber nur für Einwanderer und Flüchtlinge, nicht für in Deutschland geborene Kinder mit ausländischen Vorfahren.

Rechte und Pflichten deutsch-ausländischer Staatsbürger

In den Rechten und Pflichten unterscheidet sich der Besitz des Doppelpasses nicht von den Grundregeln, die für einen Staatsbürger des jeweiligen Landes gelten. Auch wenn es sich beim Doppelpass um eine Teil-Staatsbürgerschaft handelt, müssen sich Inhaber an die deutschen Gesetze halten und haben die gleichen Rechte wie Pflichten, die für rein deutschstämmige Bundesbürger gelten. Dazu gehören die Schulpflicht, die Steuerpflicht und Meldepflicht, aber auch das Recht auf einen Kita Platz, das Recht auf staatliche Unterstützung in finanziellen Notlagen und auf Hartz 4 bei Langzeit-Arbeitslosigkeit. Die jeweiligen Rechte und Pflichten im zweiten Heimatland sind von der dortigen Regierung und Gesetzeslage abhängig. In Deutschland wurde die Wehrpflicht abgeschafft und der Dienst in der Bundeswehr zur freiwilligen Option erklärt. In anderen Ländern verhält es sich anders, wodurch junge Männer mit doppelter Staatsbürgerschaft nicht nur die deutschen, sondern auch die Gesetze des anderen Staates ihrer Zugehörigkeit im Blick behalten sollten.

Der aktuelle Stand der Dinge: Die Meinung der Politik

Bundeskanzlerin Merkel äußerte sich über eine Änderung, die noch in der aktuellen Legislaturperiode vollzogen werden sollte. Doch wie so oft, fehlt es der Politik auch diesmal an einem praktikablen Konzept und somit an einer Entscheidung, die eine klare Richtlinie aufzeigt und für beziehungsweise die Mehrstaatlichkeit spricht. Seit den neuesten Aufständen in der Türkei herrscht reger Diskussionsbedarf und die Politik ist sich uneinig, wie sie auf die Wahl teildeutscher Staatsbürger reagieren soll. Auch wenn es aktuell keine deutliche Position gibt, gerät der Doppelpass ins Wanken und es bleibt abzuwarten, wann die Mehrstaatlichkeit gekippt und in eine Entscheidung mit der Volljährigkeit verwandelt wird. Die Politik ist sich untereinander uneinig und es fehlt auch an einer Struktur, falls es zur Abschaffung des Doppelpasses kommt. Wer ist berechtigt und was ist mit den zahlreichen Mehrstaatlern, die das Grundgesetz achten und hier leben?