Keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr?!

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Auf ihrem Parteitag in Essen hat die CSU einen überraschenden Beschluss gefasst. Demnach soll die Optionspflicht für Kinder wieder eingeführt werden, deren Eltern Ausländer sind. Eine doppelte Staatsbürgerschaft soll nicht mehr unterstützt werden.

Worum geht es genau?

Im Jahr 2014 hatten sich CSU und SPD in der großen Koalition auf den Kompromiss geeinigt, dass Kinder von ausländischen Mitbürgern in Deutschland sich nicht mehr für eine Staatsbürgerschaft, entweder der ihrer Eltern oder der deutschen, entscheiden müssen. Sie konnten seither über beide Staatsbürgerschaften verfügen. Dies gilt für Kinder, die in Deutschland geboren sind und für die, die mindestens 8 Jahre in Deutschland gelebt haben oder 6 Jahre lang eine Schule in Deutschland besucht haben.

 

Auf dem Parteitag in Essen hat die Junge Union nun den Antrag gestellt diese Vereinbarung wieder rückgängig zu machen und Kinder mit ausländischen Eltern eine Entscheidung abzuverlangen zwischen einer Staatsbürgerschaft zu wählen. Diese sog. Optionspflicht soll eine endgültige Wahl zwischen dem 18. Und 23. Lebensjahr nach sich ziehen. Nach einer heftigen Debatte stimmten 319 Delegierte für den Vorstoß der Jungen Union. 300 Delegierten stimmten dagegen.

 

Merkel kann sich nicht durchsetzen

Während der Debatte machte Bundeskanzlerin Merkel deutlich klar, dass sie sich gegen den Beschluss stelle. Bereits am Mittwoch gab die Kanzlerin bekannt, dass es in dieser Legislaturperiode keine Änderung geben werde. Weiter fügte Angela Merkel an, die den Beschluss persönlich als falsch ansieht: „Ich glaube auch nicht, dass wir einen Wahlkampf über den Doppelpass machen, wie wir das früher mal gemacht haben.“ Auch andere führende CSU-Politiker sprachen sich gegen den Vorschlag aus. Dennoch war es der Parteivorsitzenden nicht möglich in ihrem Sinne die Partei in die entsprechende Richtung zu führen.

 

Kritik von anderen Politikern

Auch aus den anderen Parteien hagelt es nach dem Beschluss der CSU Kritik. Sowohl der Koalitionspartner SPD, als auch die Grünen, machten keinen Hehl aus ihrer Empörung.

SPD-Chef Sigmar Gabriel kommentierte dieses mit: „Das ist ein schlimmer Beschluss.“ Weiter führte er an, dass Angela Merkel, um sich das Wiederwahlergebnis von 89,5% zu sichern, ihren innerparteilichen Gegnern nun die in Deutschland geborenen Kinder von Ausländern opfere. So lange sich die CDU als auch die CSU an den Koalitionsvertrag halten, gäbe es allerdings keine Probleme.

Justizminister Heiko Maas betitelte den Beschluss als einen „riesigen Rückschritt für die Integration“.  Mit der Aufhebung der doppelten Staatsbürgerschaft würde man der überwiegenden Mehrheit der Doppelstaatler vor den Kopf stoßen. Denn diese würde das Grundgesetzt achten und voll dahinter stehen. Zudem ergänzte der Minister, dass für die Umsetzung dieses Beschluss wohl nur die AFD als Partner in Frage käme.

Grüne-Parteichef Cem Özdemir fand ebenso klare Worte: „Wir Grüne wollen aus Ausländern Inländer machen, die sich unserem Grundgesetz verpflichtet fühlen. Die CDU will dagegen hier geborene und lebende Deutsch-Türken ausgrenzen und damit dem autoritären Herrscher Erdogan überlassen.“ Die Partei lehnt den CDU-Beschluss ganz klar ab und vertritt vielmehr die Meinung, dass die Integrationspolitik immer unberechenbarer wird und mit einer zukunftsorientierten Politik nicht mehr viel gemeinsam hätte.

 

Was bedeutet der Beschluss?

Beschwichtigend gab Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) zu Protokoll, dass Beschlüsse des Bundesparteitags in der Bundestagsfraktion ernst genommen werden. Allerdings gäbe es noch einen Koalitionspartner, mit dem die Beschlüsse besprochen werden müssen. Aufgrund dessen müssten die Delegierten Verständnis haben, dass aus einem Parteitagsbeschluss nicht gleich ein Gesetzestext werden könne.  Der CDU-Vize Thomas Strobl verteidigte den Beschluss mit den Worten: „Ist doch in Ordnung, wenn die CDU eine klare Position hat.“, führte aber auch weiter an: „Sie ist nur mit keiner anderen demokratischen Partei umsetzbar.“

 

Momentan regiert die CDU zusammen mit der SPD. Die SPD lehnt den Beschluss ganz klar ab. Zudem ist die aktuelle Regelung im Koalitionsvertrag fest verankert. Daher wird eine Änderung während dieser Legislaturperiode nicht mehr in Kraft treten. Auch nach den Bundestagswahlen 2017 wird die CDU kaum in der Lage sein alleine regieren zu können. Das bedeutet, dass sie abermals auf einen Koalitionspartner angewiesen ist. Der Beschluss der Wiedereinführung der Optionspflicht könnte ausschließlich mit der AFD in Kraft treten. Diese Partei wird zurzeit aber als möglicher Koalitionspartner ausgeschlossen. Daher scheint die Umsetzung des Beschluss nicht möglich zu sein, da bereits alle anderen Parteien sich gegen diesen ausgesprochen haben.